Zolltarifnummer 3921120020für bestimmte Luftfahrzeuge
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 3921120020 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3921 („Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Aussetzung + End-Use
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3921120020 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 3921120020
3921120020 bezeichnet „für bestimmte Luftfahrzeuge“, eine Einreihung innerhalb der Position 3921 („Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Als „Autonomous suspension under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 3050/95.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 3921120020 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Für 3921120020 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3921120020 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 392112 („aus Polymeren des Vinylchlorids“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit und der Zweckbestimmung der Ware; 3921120020 erfasst speziell „für bestimmte Luftfahrzeuge“.
Die Einreihung 3921120020 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.