Unterposition 392114aus regenerierter Cellulose
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 392114 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3921 („Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 392114 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 3921140020 | Zellkunststoffblock aus regenerierter Cellulose, getränkt mit Magnesiumchlorid und quartäre Ammoniumverbindungen enthaltendem Wasser, mit den Maßen 100 cm (± 10 cm) × 100 cm (± 10 cm) × 40 cm (± 5 cm) |
| 3921140080 | andere |
Häufige Fragen zu 392114
392114 bezeichnet „aus regenerierter Cellulose“, eine Einreihung innerhalb der Position 3921 („Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
392114 umfasst 2 Untercodes, darunter „Zellkunststoffblock aus regenerierter Cellulose, getränkt mit Magnesiumchlorid und quartäre Ammoniumverbindungen enthaltendem Wasser, mit den Maßen 100 cm (± 10 cm) × 100 cm (± 10 cm) × 40 cm (± 5 cm)“ und „andere“.
Die Einreihung 392114 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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