Zolltarifnummer 3921190030Blöcke mit Zellstruktur,|enthaltend: -|Polyamid-6|oder Poly(epoxyanhydrid), -|falls vorhanden 7|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 9|GHT Polytetrafluorethylen, -|10|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 25|GHT anorganische Füllstoffe
Gültig seit 01.01.2014
Die Zolltarifnummer 3921190030 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3921 („Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3921190030 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 3921190030
3921190030 bezeichnet „Blöcke mit Zellstruktur, enthaltend: - Polyamid-6 oder Poly(epoxyanhydrid), - falls vorhanden 7 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 9 GHT Polytetrafluorethylen, - 10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 GHT anorganische Füllstoffe“, eine Einreihung innerhalb der Position 3921 („Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25 und Regulation 2658/87.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 3921190030 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 3921190030 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3921190030 ist einer von 8 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 392119 („aus anderen Kunststoffen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 3921190030 erfasst speziell „Blöcke mit Zellstruktur, enthaltend: - Polyamid-6 oder Poly(epoxyanhydrid), - falls vorhanden 7 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 9 GHT Polytetrafluorethylen, - 10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 GHT anorganische Füllstoffe“.
Die Einreihung 3921190030 ist im TARIC seit dem 01.01.2014 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.