Zolltarifnummer 3921190055Streifen aus mikroporösem Polytetrafluorethylen auf einem Träger aus Vlies, -gewickelt auf einer Rolle mit einem Kern von 3 Zoll, -mit einer Breite von 69,5 mm, 40,8 mm, 36,5 mm, 20 mm, 13,5 mm oder 10 mm zur Verwendung bei der Herstellung von Filtern für Nierendialysegeräte und intravenösen Anwendung
Gültig seit 01.01.2026
Die Zolltarifnummer 3921190055 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3921 („Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Aussetzung + End-Use
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3921190055 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 3921190055
3921190055 bezeichnet „Streifen aus mikroporösem Polytetrafluorethylen auf einem Träger aus Vlies, -gewickelt auf einer Rolle mit einem Kern von 3 Zoll, -mit einer Breite von 69,5 mm, 40,8 mm, 36,5 mm, 20 mm, 13,5 mm oder 10 mm zur Verwendung bei der Herstellung von Filtern für Nierendialysegeräte und intravenösen Anwendung“, eine Einreihung innerhalb der Position 3921 („Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Als „Supplementary unit import“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonomous suspension under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25 und Regulation 2658/87.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 3921190055 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) und Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 3921190055 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3921190055 ist einer von 8 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 392119 („aus anderen Kunststoffen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit und der Zweckbestimmung der Ware; 3921190055 erfasst speziell „Streifen aus mikroporösem Polytetrafluorethylen auf einem Träger aus Vlies, -gewickelt auf einer Rolle mit einem Kern von 3 Zoll, -mit einer Breite von 69,5 mm, 40,8 mm, 36,5 mm, 20 mm, 13,5 mm oder 10 mm zur Verwendung bei der Herstellung von Filtern für Nierendialysegeräte und intravenösen Anwendung“.
Die Einreihung 3921190055 ist im TARIC seit dem 01.01.2026 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.