Zolltarifnummer 3921190065Transparente, mikroporöse, mit Acrylsäure veredelte Polyethylenfolie auf Rollen, zur Herstellung von Separatoren von Alkalibatterien, mit -einer Breite von 98 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 170 mm, -einer Dicke von 15 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 36 μm
Gültig seit 01.01.2026
Die Zolltarifnummer 3921190065 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3921 („Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 3,2% |
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3921190065 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Ähnliche Zolltarifnummern zu 3921190065
3921190065 steht in Unterposition 392119 „aus anderen Kunststoffen“. Auf derselben Ebene liegen 7 weitere Zolltarifnummern, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 3921190010 | für bestimmte Luftfahrzeuge |
| 3921190030 | Blöcke mit Zellstruktur, enthaltend: - Polyamid-6 oder Poly(epoxyanhydrid), - falls vorhanden 7 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 9 GHT Polytetrafluorethylen, - 10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 GHT anorganische Füllstoffe |
| 3921190050 | Poröse Membran aus Polytetrafluorethylen (PTFE), laminiert auf einen nach dem Spinnvliesverfahren hergestellten (spunbonded) Vliesstoff aus Polyester mit - einer Gesamtdicke von mehr als 0,05 mm, jedoch nicht mehr als 0,20 mm, - einem Wassereintrittsdruck zwischen 5 und 200 kPa, gemäß ISO 811, und - einer Luftdurchlässigkeit von 0,08 cm$3/cm$2/s oder mehr, gemäß ISO 5636-5 |
| 3921190055 | Streifen aus mikroporösem Polytetrafluorethylen auf einem Träger aus Vlies, -gewickelt auf einer Rolle mit einem Kern von 3 Zoll, -mit einer Breite von 69,5 mm, 40,8 mm, 36,5 mm, 20 mm, 13,5 mm oder 10 mm zur Verwendung bei der Herstellung von Filtern für Nierendialysegeräte und intravenösen Anwendung |
| 3921190075 | Mikroporöse einlagige Polypropylenfolie oder mikroporöse dreilagige Folie aus Polypropylen, Polyethylen und Polypropylen, jeweils mit: -Null Schrumpf quer zur Produktionsrichtung, -einer Gesamtdicke von 8 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 μm, -einer Breite von 15 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 900 mm, -einer Länge von mehr als 200 m, jedoch nicht mehr als 8 000 m, -einer mittleren Porengröße zwischen 0,02 μm und 0,1 μm, -auch mit einem Polypropylen-Vlies mit einer Dicke von 50 bis 200 μm beschichtet, -auch mit einem oberflächenaktiven Stoff überzogen, -auch ein- oder beidseitig mit einer Keramikschicht mit einer Dicke von 1 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 μm überzogen, -auch ein- oder beidseitig mit einem PVDF-Bindemittel oder einem ähnlichen Bindemittel mit einer Dicke von 0,5 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 μm überzogen |
| 3921190095 | Folien aus Polyethersulfon, mit einer Dicke von nicht mehr als 200 µm |
| 3921190099 | andere |
Häufige Fragen zu 3921190065
3921190065 bezeichnet „Transparente, mikroporöse, mit Acrylsäure veredelte Polyethylenfolie auf Rollen, zur Herstellung von Separatoren von Alkalibatterien, mit -einer Breite von 98 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 170 mm, -einer Dicke von 15 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 36 μm“, eine Einreihung innerhalb der Position 3921 („Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25 und Regulation 2658/87.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 3921190065 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 3921190065 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3921190065 ist einer von 8 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 392119 („aus anderen Kunststoffen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 3921190065 erfasst speziell „Transparente, mikroporöse, mit Acrylsäure veredelte Polyethylenfolie auf Rollen, zur Herstellung von Separatoren von Alkalibatterien, mit -einer Breite von 98 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 170 mm, -einer Dicke von 15 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 36 μm“.
Die Einreihung 3921190065 ist im TARIC seit dem 01.01.2026 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.