KN-Code 39219010aus Polyester
Gültig seit 01.01.2010
Die Zolltarifnummer 39219010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 3921 („Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Als KN-Code bündelt 39219010 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern.
Zolltarifnummern
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 3921901005 | gewellte Folien und Platten |
| 3921901010 | glasfaserverstärkte Platten aus Poly(ethylenterephthalat) oder aus Poly(butylenterephthalat) |
| 3921901030 | Mehrschichtfolie bestehend aus -|einer Folie aus Poly(ethylenterephthalat) mit einer Dicke von mehr als 100|µm, jedoch nicht mehr als 150|µm -|einer Grundierung aus phenolhaltigem Material mit einer Dicke von mehr als 8|µm, jedoch nicht mehr als 15|µm -|einer Klebeschicht aus synthetischem|Kautschuk mit einer Dicke von mehr als 20|µm, jedoch nicht mehr als 30|µm und -|einer transparenten Schutzfolie aus Poly(ethylenterephthalat) mit einer Dicke von mehr als 35|µm, jedoch nicht mehr als 40|µm |
| 3921901090 | andere |
Häufige Fragen zu 39219010
39219010 bezeichnet „aus Polyester“, eine Einreihung innerhalb der Position 3921 („Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
39219010 umfasst 4 Untercodes, darunter „gewellte Folien und Platten“, „glasfaserverstärkte Platten aus Poly(ethylenterephthalat) oder aus Poly(butylenterephthalat)“ und „Mehrschichtfolie bestehend aus - einer Folie aus Poly(ethylenterephthalat) mit einer Dicke von mehr als 100 µm, jedoch nicht mehr als 150 µm - einer Grundierung aus phenolhaltigem Material mit einer Dicke von mehr als 8 µm, jedoch nicht mehr als 15 µm - einer Klebeschicht aus synthetischem Kautschuk mit einer Dicke von mehr als 20 µm, jedoch nicht mehr als 30 µm und - einer transparenten Schutzfolie aus Poly(ethylenterephthalat) mit einer Dicke von mehr als 35 µm, jedoch nicht mehr als 40 µm“ u. a.
Die Einreihung 39219010 ist im TARIC seit dem 01.01.2010 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.