Zolltarifnummer 3921905540Dreilagige Gewebebahn, auf Rollen, -|mit einer inneren Lage aus 100|% Nylon Taffeta oder mit Nylon/Polyester gemischtem Taffeta, -|beidseitig mit Polyamid beschichtet, -|mit einer Gesamtdicke von nicht mehr als 135|μm, -|mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 80|g/m$2
Gültig seit 01.01.2016
Die Zolltarifnummer 3921905540 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3921 („Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Einfuhrkontrollen
Declaration of subheading submitted to legal restrictions (net weight/supplementary unit)
Herkunft: ERGA OMNES
Eine Anmeldung unter diesem Warencode ist nur zulässig, wenn die Schwellenwerte (Nettogewicht/zusätzliche Maßeinheit) eingehalten werden. Falls dies nicht der Fall ist, sind die entsprechenden Zahlen zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Andernfalls sollte ein anderer Warencode angemeldet werden.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Declaration of subheading submitted to legal restrictions (net weight/supplementary unit) | ERGA OMNES |
Häufige Fragen zu 3921905540
3921905540 bezeichnet „Dreilagige Gewebebahn, auf Rollen, - mit einer inneren Lage aus 100 % Nylon Taffeta oder mit Nylon/Polyester gemischtem Taffeta, - beidseitig mit Polyamid beschichtet, - mit einer Gesamtdicke von nicht mehr als 135 μm, - mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 80 g/m$2“, eine Einreihung innerhalb der Position 3921 („Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Als „Supplementary unit import“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2278/21, Regulation 2605/25 und Regulation 2658/87.
Für 3921905540 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 3921905540 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 3921905540 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3921905540 ist einer von 5 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 39219055 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 3921905540 erfasst speziell „Dreilagige Gewebebahn, auf Rollen, - mit einer inneren Lage aus 100 % Nylon Taffeta oder mit Nylon/Polyester gemischtem Taffeta, - beidseitig mit Polyamid beschichtet, - mit einer Gesamtdicke von nicht mehr als 135 μm, - mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 80 g/m$2“.
Die Einreihung 3921905540 ist im TARIC seit dem 01.01.2016 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.