Position 3923Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 3923 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 39 („Kunststoffe und Waren Daraus“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Als Position bündelt 3923 insgesamt 7 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 392310 | Schachteln (einschließlich Dosen), Kisten, Verschläge und ähnliche Waren |
| 392321 | aus Polymeren des Ethylens |
| 392329 | aus anderen Kunststoffen |
| 392330 | Ballons, Flaschen, Flakons und ähnliche Waren |
| 392340 | Spulen, Spindeln, Garnspulen und ähnliche Warenträger |
| 392350 | Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse |
| 392390 | andere |
Häufige Fragen zu 3923
3923 bezeichnet „Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen“ im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
3923 umfasst 7 Untercodes, darunter „Schachteln (einschließlich Dosen), Kisten, Verschläge und ähnliche Waren“, „aus Polymeren des Ethylens“ und „aus anderen Kunststoffen“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
Die Einreihung 3923 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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