Zolltarifnummer 3924100020Säuglingsflaschen aus Polycarbonat
Gültig seit 01.06.2011
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Restriction on entry into free circulation
Herkunft: ERGA OMNES
Die Einfuhr ist abhängig von der Vorlage einer Konformitätserklärung mit Angaben gemäß Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 10/2011, geändert durch Verordnung (EU) Nr. 321/2011. Die Einfuhr in die EU von Säuglingsflaschen aus Polycarbonat, hergestellt unter Verwendung von 2,2-Bis(4-hydroxyphenyl)propan, auch bekannt als Bisphenol A, ist verboten.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3924100020 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.