Zolltarifnummer 3924100020Säuglingsflaschen aus Polycarbonat
Gültig seit 01.06.2011
Die Zolltarifnummer 3924100020 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3924 („Geschirr, andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände, aus Kunststoffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Restriction on entry into free circulation
Herkunft: ERGA OMNES
Die Einfuhr ist abhängig von der Vorlage einer Konformitätserklärung mit Angaben gemäß Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 10/2011, geändert durch Verordnung (EU) Nr. 321/2011. Die Einfuhr in die EU von Säuglingsflaschen aus Polycarbonat, hergestellt unter Verwendung von 2,2-Bis(4-hydroxyphenyl)propan, auch bekannt als Bisphenol A, ist verboten.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3924100020 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 3924100020
3924100020 bezeichnet „Säuglingsflaschen aus Polycarbonat“, eine Einreihung innerhalb der Position 3924 („Geschirr, andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände, aus Kunststoffen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Für 3924100020 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Für 3924100020 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3924100020 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 392410 („Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 3924100020 erfasst speziell „Säuglingsflaschen aus Polycarbonat“.
Die Einreihung 3924100020 ist im TARIC seit dem 01.06.2011 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.