Unterposition 392520Türen, Fenster und deren Rahmen, Verkleidungen und Schwellen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 392520 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3925 („Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 392520 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control | Russische Föderation |
Häufige Fragen zu 392520
392520 bezeichnet „Türen, Fenster und deren Rahmen, Verkleidungen und Schwellen“, eine Einreihung innerhalb der Position 3925 („Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Für 392520 ist die ergänzende Maßeinheit „Stück“ anzugeben.
392520 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 3925 („Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 392520 erfasst speziell „Türen, Fenster und deren Rahmen, Verkleidungen und Schwellen“.
Die Einreihung 392520 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.