Unterposition 392530Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren, und Teile davon
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 392530 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3925 („Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 392530 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control | Russische Föderation |
Häufige Fragen zu 392530
392530 bezeichnet „Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren, und Teile davon“, eine Einreihung innerhalb der Position 3925 („Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Für 392530 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
392530 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 3925 („Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 392530 erfasst speziell „Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren, und Teile davon“.
Die Einreihung 392530 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.