KN-Code 39259010Beschläge und ähnliche Waren zur bleibenden Befestigung an Türen, Fenstern, Treppen, Wänden oder anderen Gebäudeteilen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 39259010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 3925 („Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 39259010 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 39259010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 39259010
39259010 bezeichnet „Beschläge und ähnliche Waren zur bleibenden Befestigung an Türen, Fenstern, Treppen, Wänden oder anderen Gebäudeteilen“, eine Einreihung innerhalb der Position 3925 („Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Für 39259010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
39259010 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 392590 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 39259010 erfasst speziell „Beschläge und ähnliche Waren zur bleibenden Befestigung an Türen, Fenstern, Treppen, Wänden oder anderen Gebäudeteilen“.
Die Einreihung 39259010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.