Zolltarifnummer 3926909748Überzogene Interieur- und Exterieurteile zur Dekoration, bestehend aus -einem Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymer (ABS), auch mit Polycarbonat gemischt, und -einer PVC-Folie, -keine Kupfer-, Nickel- oder Chromschichten enthaltend, zur Verwendung bei der Herstellung von Teilen für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
Gültig seit 01.01.2021
Die Zolltarifnummer 3926909748 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3926 („Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen 3901 bis 3914“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,5%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0% | |
| U088Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | ||
| Japan | 0% | |
| Kanada | 0% | |
| Peru | 0% | |
Aussetzung + End-Use
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3926909748 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Ähnliche Zolltarifnummern zu 3926909748
3926909748 steht in KN-Code 39269097 „andere“. Auf derselben Ebene liegen 13 weitere Zolltarifnummern, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 3926909705 | Waren des technischen Bedarfs, für zivile Luftfahrzeuge |
| 3926909710 | Mikrokügelchen aus einem Divinylbenzol-Polymer, mit einem Durchmesser von 4,5 µm oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 µm |
| 3926909722 | Dichtungen aus Polyethylenschaum für Spiegel von Straßenfahrzeugen und ihre Bestandteile, im Thermoformverfahren hergestellt, mit: -einer Dichte von 20 kg/m³ oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 kg/m³, -einer Zugfestigkeit von mindestens 170 kPa, -einem Wasseraufnahmekoeffizienten von nicht mehr als 1 %, -einer Länge von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 300 mm, -einer Höhe von 10 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 400 mm, -einer Tiefe von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 250 mm |
| 3926909723 | Kunststoffabdeckung mit Halterungen für Außenrückspiegel von Kraftfahrzeugen |
| 3926909727 | Dichtung aus Polyethylenschaum zum Füllen der Lücke zwischen der Karosserie eines Kraftfahrzeugs und dem Fuß eines Rückspiegels |
| 3926909730 | Teile von Frontabdeckungen für Autoradios und Pkw-Klimaanlagen, - aus Acrylnitril-Butadien-Styrol mit oder ohne Polycarbonat, - beschichtet mit einer Kupfer-, einer Nickel- und einer Chromschicht, - mit einer Gesamtdicke der Beschichtung von 5,54 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 49,6 µm |
| 3926909733 | Gehäuse, Gehäuseteile, Walzen, Stellräder, Rahmen, Abdeckungen, Oberteile, Gestaltungsplatten und andere Teile aus Acrylnitril-Butadien-Styrol, Polycarbonat, Polymethylmethacrylat oder thermoplastischem Polyurethan, von der zur Herstellung von Fernbedienungen verwendeten Art |
| 3926909740 | Silikonhüllen für Brustimplantate |
| 3926909743 | Mischung aus Wasser und 19 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 GHT expandierten hohlen Mikrokügelchen aus einem Copolymer aus Acrylnitril, Methacrylnitril und Isobornylmethacrylat oder einem anderen Methacrylat, mit einem Durchmesser von 3 µm oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,95 µm |
| 3926909758 | Ferrule und/oder Stopfen aus Kunststoff: -auch gestützt durch einen Ring aus nicht rostendem Stahl, -geeignet für einen maximalen Betriebsdruck von mindestens 2,7 MPa, jedoch nicht mehr als 114 MPa, für Rohre: -mit einem Außendurchmesser von 0,33 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,3 mm, -geeignet für einen maximalen Betriebsdruck von mindestens 2,7 MPa, jedoch nicht mehr als 114 MPa, -geeignet für alle Lösungen, die bei der Chromatografie verwendet werden, zur Verwendung bei der Herstellung von chromatografischen Systemen |
| 3926909760 | Präservative aus Polyurethan |
| 3926909777 | Silicon-Entkopplungsring mit einem Innendurchmesser von 14,7mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 16,0mm, in unmittelbaren Umschließungen von 2500 Stück oder mehr, von der in Einparkhilfen-Sensorsystemen für Kraftfahrzeuge verwendeten Art |
Häufige Fragen zu 3926909748
3926909748 bezeichnet „Überzogene Interieur- und Exterieurteile zur Dekoration, bestehend aus -einem Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymer (ABS), auch mit Polycarbonat gemischt, und -einer PVC-Folie, -keine Kupfer-, Nickel- oder Chromschichten enthaltend, zur Verwendung bei der Herstellung von Teilen für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705“, eine Einreihung innerhalb der Position 3926 („Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen 3901 bis 3914“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Supplementary unit import“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonomous suspension under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 4 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Japan, Kanada und Peru hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1776/19, Regulation 2231/20, Regulation 2605/25 u. a.
Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Japan, Kanada und Peru sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 3926909748 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446), Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) und Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 3926909748 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3926909748 ist einer von 14 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 39269097 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit und der Zweckbestimmung der Ware; 3926909748 erfasst speziell „Überzogene Interieur- und Exterieurteile zur Dekoration, bestehend aus -einem Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymer (ABS), auch mit Polycarbonat gemischt, und -einer PVC-Folie, -keine Kupfer-, Nickel- oder Chromschichten enthaltend, zur Verwendung bei der Herstellung von Teilen für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705“.
Die Einreihung 3926909748 ist im TARIC seit dem 01.01.2021 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
Disclaimer
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