Position 4007Fäden und Schnüre, aus vulkanisiertem Kautschuk

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 4007
Fäden und Schnüre, aus vulkanisiertem Kautschuk

Die Zolltarifnummer 4007 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 40 („Kautschuk und Waren Daraus“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 3%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

3%

Ergänzende Maßeinheit

–

Präferenzzölle

Land / AbkommenZollsatz
Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren0%
U088Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA)
Albanien0%
APS - Allgemeine Regelung0%
Bosnien und Herzegowina0%
Japan0%
Kanada0%
Kolumbien0%
Kosovo0%
Montenegro0%
Neuseeland0%
Nordmazedonien0%
Peru0%
Serbien0%
Singapur0%
Südafrika0%
Südkorea (Republik Korea)0%
Ukraine0%
Vietnam0%

Schiffe und Bohrplattformen

Land / AbkommenZollsatz
ERGA OMNES0%
C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)

Lufttüchtigkeit

Land / AbkommenZollsatz
ERGA OMNES0%
C119Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung

Ähnliche Positionen zu 4007

4007 steht in Kapitel 40 „Kautschuk und Waren Daraus“. Auf derselben Ebene liegen 16 weitere Positionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

CodeBeschreibung
4001Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen
4002Synthetischer Kautschuk und Faktis, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen; Mischungen von Erzeugnissen der Position 4001 mit Erzeugnissen dieser Position, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen
4003Regenerierter Kautschuk in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen
4004Abfälle, Bruch und Schnitzel von Weichkautschuk, auch zu Pulver oder Granulat zerkleinert
4005Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen
4006Andere Formen (z. B. Stäbe, Stangen, Rohre, Profile) und Waren (z. B. Scheiben, Ringe), aus nicht vulkanisiertem Kautschuk
4008Platten, Blätter, Streifen, Stäbe, Stangen und Profile, aus Weichkautschuk
4009Rohre und Schläuche, aus Weichkautschuk, auch mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken (z. B. Nippel, Bögen)
4010Förderbänder und Treibriemen, aus vulkanisiertem Kautschuk
4011Luftreifen aus Kautschuk, neu
4012Luftreifen aus Kautschuk, runderneuert oder gebraucht; Vollreifen oder Hohlkammerreifen, Überreifen und Felgenbänder, aus Kautschuk
4013Luftschläuche aus Kautschuk

Alle 16 Einträge in Kapitel 40 „Kautschuk und Waren Daraus“ ansehen →

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission

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