Position 4008Platten, Blätter, Streifen, Stäbe, Stangen und Profile, aus Weichkautschuk
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 4008 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 40 („Kautschuk und Waren Daraus“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Als Position bündelt 4008 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,9 % und 3 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 4008
4008 bezeichnet „Platten, Blätter, Streifen, Stäbe, Stangen und Profile, aus Weichkautschuk“ im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
4008 umfasst 4 Untercodes, darunter „Platten, Blätter und Streifen“, „andere“ und „Platten, Blätter und Streifen“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,9 % und 3 %.
Die Einreihung 4008 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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