Zolltarifnummer 4009420020Bremsschlauch aus Gummi mit -|Textilfäden, -|Wandstärke 3,2|mm, -|hohlem verpresstem Metallendstück an beiden Enden und -|mindestens einer Montagehalterung zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87
Gültig seit 01.01.2016
Die Zolltarifnummer 4009420020 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 4009 („Rohre und Schläuche, aus Weichkautschuk, auch mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken (z. B. Nippel, Bögen)“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 3%.
Einfuhr (Import)
Aussetzung + End-Use
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 4009420020 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 4009420020
4009420020 bezeichnet „Bremsschlauch aus Gummi mit - Textilfäden, - Wandstärke 3,2 mm, - hohlem verpresstem Metallendstück an beiden Enden und - mindestens einer Montagehalterung zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87“, eine Einreihung innerhalb der Position 4009 („Rohre und Schläuche, aus Weichkautschuk, auch mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken (z. B. Nippel, Bögen)“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonomous suspension under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1754/15 und Regulation 2605/25.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 4009420020 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 4009420020 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
4009420020 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 400942 („mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit und der Zweckbestimmung der Ware; 4009420020 erfasst speziell „Bremsschlauch aus Gummi mit - Textilfäden, - Wandstärke 3,2 mm, - hohlem verpresstem Metallendstück an beiden Enden und - mindestens einer Montagehalterung zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87“.
Die Einreihung 4009420020 ist im TARIC seit dem 01.01.2016 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.