Unterposition 401320von der für Fahrräder verwendeten Art
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 401320 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 4013 („Luftschläuche aus Kautschuk“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 401320 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 401320 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 401320
401320 bezeichnet „von der für Fahrräder verwendeten Art“, eine Einreihung innerhalb der Position 4013 („Luftschläuche aus Kautschuk“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Für 401320 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
401320 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 4013 („Luftschläuche aus Kautschuk“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 401320 erfasst speziell „von der für Fahrräder verwendeten Art“.
Die Einreihung 401320 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.