Unterposition 410120ganze Häute und Felle, ungespalten, mit einem Stückgewicht von 8|kg oder weniger, wenn sie nur getrocknet, von 10|kg oder weniger, wenn sie trocken gesalzen, oder von 16|kg oder weniger, wenn sie frisch, nass gesalzen oder anders konserviert sind

Gültig seit 01.01.2002

Einordnung im Zolltarif
Unterposition 410120
ganze Häute und Felle, ungespalten, mit einem Stückgewicht von 8|kg oder weniger, wenn sie nur getrocknet, von 10|kg oder weniger, wenn sie trocken gesalzen, oder von 16|kg oder weniger, wenn sie frisch, nass gesalzen oder anders konserviert sind

Die Zolltarifnummer 410120 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 4101 („Rohe Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, jedoch weder gegerbt noch zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert, noch zugerichtet), auch enthaart oder gespalten“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VIII („Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel“). Als Unterposition bündelt 410120 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern.

KN-Codes

CodeBeschreibung
41012010frisch
41012030nass gesalzen
41012050getrocknet oder trocken gesalzen
41012080andere

Häufige Fragen zu 410120

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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