Unterposition 410210nicht enthaart
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 410210 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 4102 („Rohe Häute und Felle von Schafen oder Lämmern (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, jedoch weder gegerbt noch zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert, noch zugerichtet), auch enthaart oder gespalten, ausgenommen solche, die aufgrund der Anmerkung 1 c zu Kapitel 41 ausgeschlossen sind“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VIII („Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel“). Als Unterposition bündelt 410210 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 410210
410210 bezeichnet „nicht enthaart“, eine Einreihung innerhalb der Position 4102 („Rohe Häute und Felle von Schafen oder Lämmern (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, jedoch weder gegerbt noch zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert, noch zugerichtet), auch enthaart oder gespalten, ausgenommen solche, die aufgrund der Anmerkung 1 c zu Kapitel 41 ausgeschlossen sind“) im Abschnitt VIII („Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel“).
410210 umfasst 2 Untercodes, darunter „von Lämmern“ und „andere“.
Die Einreihung 410210 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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