KN-Code 41044119andere
Gültig seit 01.01.2002
Die Zolltarifnummer 41044119 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 4104 („Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VIII („Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel“). Als KN-Code bündelt 41044119 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Zolltarifnummern
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 4104411910 | Büffelleder, gespalten, chromgegerbt, künstlich nachgegerbt ("crust"), in getrocknetem Zustand |
| 4104411990 | andere |
Häufige Fragen zu 41044119
41044119 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 4104 („Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet“) im Abschnitt VIII („Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel“).
41044119 umfasst 2 Untercodes, darunter „Büffelleder, gespalten, chromgegerbt, künstlich nachgegerbt ("crust"), in getrocknetem Zustand“ und „andere“.
Die Einreihung 41044119 ist im TARIC seit dem 01.01.2002 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.