KN-Code 41071299Rossleder und Leder von anderen Einhufern

Gültig seit 01.01.2002

Die Zolltarifnummer 41071299 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 4107 („Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VIII („Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,5%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

6,5%

Ergänzende Maßeinheit

–

Präferenzzölle

Land / AbkommenZollsatz
APS - Allgemeine Regelung3%
Singapur0%
Ukraine0%

Ähnliche KN-Codes zu 41071299

41071299 steht in Unterposition 410712 „Narbenspalt“. Auf derselben Ebene liegen 3 weitere KN-Codes, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

CodeBeschreibung
41071211Boxcalf
41071219anderes
41071291Leder von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln)

Häufige Fragen zu 41071299

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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