Unterposition 411310von Ziegen oder Zickeln

Gültig seit 01.01.2002

Die Zolltarifnummer 411310 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 4113 („Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von anderen Tieren, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VIII („Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 3,5%.

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

3,5%

Ergänzende Maßeinheit

–

Ähnliche Unterpositionen zu 411310

411310 steht in Position 4113 „Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von anderen Tieren, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114“. Auf derselben Ebene liegen 3 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

CodeBeschreibung
411320von Schweinen
411330von Kriechtieren
411390von anderen Tieren

Häufige Fragen zu 411310

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission

Disclaimer

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