Position 4201Sattlerwaren für alle Tiere (einschließlich Zugtaue, Leinen, Kniekappen, Maulkörbe, Satteldecken, Satteltaschen, Hundedecken und dergleichen), aus Stoffen aller Art
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 4201 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 42 („Lederwaren; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und Ähnliche Behältnisse; Waren aus Därmen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VIII („Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel“). Als Position bündelt 4201 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 4201000010 | Reitsättel aus Leder, handgearbeitet |
| 4201000090 | andere |
Häufige Fragen zu 4201
4201 bezeichnet „Sattlerwaren für alle Tiere (einschließlich Zugtaue, Leinen, Kniekappen, Maulkörbe, Satteldecken, Satteltaschen, Hundedecken und dergleichen), aus Stoffen aller Art“ im Abschnitt VIII („Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel“).
4201 umfasst 2 Untercodes, darunter „Reitsättel aus Leder, handgearbeitet“ und „andere“.
Die Einreihung 4201 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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