Position 4202Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 4202 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 42 („Lederwaren; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und Ähnliche Behältnisse; Waren aus Därmen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VIII („Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel“). Als Position bündelt 4202 insgesamt 12 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 3,7 % und 9,7 %.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 420211 | mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder |
| 420212 | mit Außenseite aus Kunststoff oder aus Spinnstoffen |
| 420219 | andere |
| 420221 | mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder |
| 420222 | mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen |
| 420229 | andere |
| 420231 | mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder |
| 420232 | mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen |
| 420239 | andere |
| 420291 | mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder |
| 420292 | mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen |
| 420299 | andere |
Häufige Fragen zu 4202
4202 bezeichnet „Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen“ im Abschnitt VIII („Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel“).
4202 umfasst 12 Untercodes, darunter „mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder“, „mit Außenseite aus Kunststoff oder aus Spinnstoffen“ und „andere“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 3,7 % und 9,7 %.
Die Einreihung 4202 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.