Unterposition 420329andere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 420329 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 4203 („Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder rekonstituiertem Leder“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VIII („Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel“). Als Unterposition bündelt 420329 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 7 % und 9 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 420329
420329 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 4203 („Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder rekonstituiertem Leder“) im Abschnitt VIII („Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel“).
420329 umfasst 2 Untercodes, darunter „Schutzhandschuhe für alle Berufe“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 7 % und 9 %.
Die Einreihung 420329 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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