Unterposition 420340anderes Bekleidungszubehör
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 420340 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 4203 („Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder rekonstituiertem Leder“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VIII („Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel“). Als Unterposition bündelt 420340 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 4203400010 | handgearbeitet |
| 4203400090 | anderes |
Häufige Fragen zu 420340
420340 bezeichnet „anderes Bekleidungszubehör“, eine Einreihung innerhalb der Position 4203 („Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder rekonstituiertem Leder“) im Abschnitt VIII („Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel“).
420340 umfasst 2 Untercodes, darunter „handgearbeitet“ und „anderes“.
Die Einreihung 420340 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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