Position 4205Andere Waren aus Leder oder rekonstituiertem Leder
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 4205 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 42 („Lederwaren; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und Ähnliche Behältnisse; Waren aus Därmen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VIII („Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel“). Als Position bündelt 4205 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2 % und 3 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 4205
4205 bezeichnet „Andere Waren aus Leder oder rekonstituiertem Leder“ im Abschnitt VIII („Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel“).
4205 umfasst 3 Untercodes, darunter „Treibriemen und Förderbänder“, „andere“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2 % und 3 %.
Die Einreihung 4205 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.