Position 4401Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen; Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln; Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 4401 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 44 („Holz und Holzwaren; Holzkohle“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“). Als Position bündelt 4401 insgesamt 9 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 4401
4401 bezeichnet „Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen; Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln; Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst“ im Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“).
4401 umfasst 9 Untercodes, darunter „Nadelholz“, „anderes Holz“ und „Nadelholz“ u. a.
Die Einreihung 4401 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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