Position 4402Holzkohle (einschließlich Kohle aus Schalen oder Nüssen), auch zusammengepresst

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 4402
Holzkohle (einschließlich Kohle aus Schalen oder Nüssen), auch zusammengepresst

Die Zolltarifnummer 4402 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 44 („Holz und Holzwaren; Holzkohle“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“). Als Position bündelt 4402 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
440210aus Bambus
440220aus Schalen oder Nüssen
440290andere

Häufige Fragen zu 4402

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

Unsicher bei der Tarifierung?

Produktdaten (Beschreibung, Datenblatt oder Produktfotos) hochladen und kostenloses Tarifierungsdossier per E-Mail erhalten.

PDF, JPG oder PNG hierher ziehen oder klicken

(max. 3 MB)