Unterposition 440322anderes Kiefernholz der Art "Pinus spp."
Gültig seit 01.01.2017
Die Zolltarifnummer 440322 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 4403 („Rohholz, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“). Als Unterposition bündelt 440322 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 4403220010 | aus der Russischen Föderation gemäß Verordnung (EU) Nr. 498/2012 der Kommission ausgeführt |
| 4403220090 | anderes |
Häufige Fragen zu 440322
440322 bezeichnet „anderes Kiefernholz der Art "Pinus spp."“, eine Einreihung innerhalb der Position 4403 („Rohholz, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet“) im Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“).
440322 umfasst 2 Untercodes, darunter „aus der Russischen Föderation gemäß Verordnung (EU) Nr. 498/2012 der Kommission ausgeführt“ und „anderes“.
Die Einreihung 440322 ist im TARIC seit dem 01.01.2017 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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