Unterposition 440323Tannenholz der Art "Abies spp." und Fichtenholz der Art "Picea spp.", dessen kleinster Durchmesser 15|cm oder mehr beträgt
Gültig seit 01.01.2017
Die Zolltarifnummer 440323 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 4403 („Rohholz, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“). Als Unterposition bündelt 440323 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 440323
440323 bezeichnet „Tannenholz der Art "Abies spp." und Fichtenholz der Art "Picea spp.", dessen kleinster Durchmesser 15 cm oder mehr beträgt“, eine Einreihung innerhalb der Position 4403 („Rohholz, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet“) im Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“).
440323 umfasst 2 Untercodes, darunter „Sägerundholz“ und „anderes“.
Die Einreihung 440323 ist im TARIC seit dem 01.01.2017 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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