Unterposition 440342Teak
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 440342 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 4403 („Rohholz, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 440342 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 440342 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 440342
440342 bezeichnet „Teak“, eine Einreihung innerhalb der Position 4403 („Rohholz, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet“) im Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“).
Für 440342 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
440342 ist einer von 12 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 4403 („Rohholz, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 440342 erfasst speziell „Teak“.
Die Einreihung 440342 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.