Unterposition 440711Kiefernholz der Art "Pinus spp."
Gültig seit 01.01.2017
Die Zolltarifnummer 440711 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 4407 („Holz, in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von mehr als 6 mm“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“). Als Unterposition bündelt 440711 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 440711
440711 bezeichnet „Kiefernholz der Art "Pinus spp."“, eine Einreihung innerhalb der Position 4407 („Holz, in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von mehr als 6 mm“) im Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“).
440711 umfasst 3 Untercodes, darunter „an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)“, „gehobelt“ und „anderes“.
Die Einreihung 440711 ist im TARIC seit dem 01.01.2017 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.