KN-Code 44072996gehobelt; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)
Gültig seit 01.01.2017
Die Zolltarifnummer 44072996 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 4407 („Holz, in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von mehr als 6 mm“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Import control of timber and timber products subject to the FLEGT licensing scheme
Herkunft: Indonesien
Steht das Erzeugnis auf der Liste im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 und nicht auf der Liste im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97, zuletzt geänderte Fassung, muss eine FLEGT-Einfuhrgenehmigung vorgelegt werden. Holz und Holzprodukte, die aus einem Land, das kein Partner eines freiwilligen FLEGT-Partnerschaftsabkommens (FPA) ist, in die EU versandt werden, gelten nicht als FLEGT-Waren und sind demzufolge von der Vorlage einer FLEGT-Genehmigung ausgenommen.
Die Bescheinigung Y057 ist in folgenden Fällen für die Einfuhr von Holzprodukten mit Ursprung in Indonesien vorzulegen: • Waren mit ex-Code, die nicht im Anhang der Verordnung (EU) 2016/1387 aufgeführt sind • Waren mit Ursprung in Indonesien, die jedoch aus einem anderen Drittland versandt wurden (ausgenommen Waren, die aus Ländern mit einem stabilen FLEGT-Genehmigungssystem versandt werden) • Waren zu nichtkommerziellen Zwecken
Ausfuhr (Export)
Für den Code 44072996 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 44072996
44072996 bezeichnet „gehobelt; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)“, eine Einreihung innerhalb der Position 4407 („Holz, in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von mehr als 6 mm“) im Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1821/16 und Decision 0284/14.
Für 44072996 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Für 44072996 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
44072996 ist einer von 8 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 440729 („anderes“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 44072996 erfasst speziell „gehobelt; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)“.
Die Einreihung 44072996 ist im TARIC seit dem 01.01.2017 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.