Unterposition 440810Nadelholz
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 440810 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 4408 („Furnierblätter (einschließlich der durch Messern von Lagenholz gewonnenen Blätter), Blätter für Sperrholz oder ähnliches Lagenholz und anderes Holz, in der Längsrichtung gesägt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen, an den Kanten oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von 6 mm oder weniger“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“). Als Unterposition bündelt 440810 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 3 % und 4 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 440810
440810 bezeichnet „Nadelholz“, eine Einreihung innerhalb der Position 4408 („Furnierblätter (einschließlich der durch Messern von Lagenholz gewonnenen Blätter), Blätter für Sperrholz oder ähnliches Lagenholz und anderes Holz, in der Längsrichtung gesägt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen, an den Kanten oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von 6 mm oder weniger“) im Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“).
440810 umfasst 3 Untercodes, darunter „gehobelt; geschliffen; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)“, „Brettchen zum Herstellen von Blei-, Kopier-, Farbstiften, Schiefergriffeln und anderen holzgefassten Stiften“ und „anderes“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 3 % und 4 %.
Die Einreihung 440810 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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