KN-Code 44083995mit einer Dicke von mehr als 1|mm
Gültig seit 01.01.2002
Die Zolltarifnummer 44083995 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 4408 („Furnierblätter (einschließlich der durch Messern von Lagenholz gewonnenen Blätter), Blätter für Sperrholz oder ähnliches Lagenholz und anderes Holz, in der Längsrichtung gesägt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen, an den Kanten oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von 6 mm oder weniger“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“). Als KN-Code bündelt 44083995 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern.
Zolltarifnummern
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 4408399510 | Furnierblätter aus Iroko zum Furnieren von Sperrholzplatten: -mit einer größten Abmessung von 900 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3 250 mm, -mit einer kleinsten Abmessung von 95 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 000 mm, -mit einer Dicke von mehr als 1 mm, jedoch nicht mehr als 4 mm, -ungeschliffen -nicht gehobelt und -in Längsrichtung gesägt, gemessert oder rundgeschält |
| 4408399520 | Furnierblätter aus Igaganga zum Furnieren von Sperrholzplatten: -mit einer größten Abmessung von 900 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3 250 mm, -mit einer kleinsten Abmessung von 95 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 000 mm, -mit einer Dicke von mehr als 1 mm, jedoch nicht mehr als 4 mm, -ungeschliffen -nicht gehobelt und -in Längsrichtung gesägt, gemessert oder rundgeschält |
| 4408399530 | Furnierblätter aus Ozigo zum Furnieren von Sperrholzplatten: -mit einer größten Abmessung von 900 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3 250 mm, -mit einer kleinsten Abmessung von 95 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 000 mm, -mit einer Dicke von mehr als 1 mm, jedoch nicht mehr als 4 mm, -ungeschliffen -nicht gehobelt und -längs in Längsrichtung gesägt, gemessert oder rundgeschält |
| 4408399590 | anderes |
Häufige Fragen zu 44083995
44083995 bezeichnet „mit einer Dicke von mehr als 1 mm“, eine Einreihung innerhalb der Position 4408 („Furnierblätter (einschließlich der durch Messern von Lagenholz gewonnenen Blätter), Blätter für Sperrholz oder ähnliches Lagenholz und anderes Holz, in der Längsrichtung gesägt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen, an den Kanten oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von 6 mm oder weniger“) im Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“).
44083995 umfasst 4 Untercodes, darunter „Furnierblätter aus Iroko zum Furnieren von Sperrholzplatten: -mit einer größten Abmessung von 900 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3 250 mm, -mit einer kleinsten Abmessung von 95 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 000 mm, -mit einer Dicke von mehr als 1 mm, jedoch nicht mehr als 4 mm, -ungeschliffen -nicht gehobelt und -in Längsrichtung gesägt, gemessert oder rundgeschält“, „Furnierblätter aus Igaganga zum Furnieren von Sperrholzplatten: -mit einer größten Abmessung von 900 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3 250 mm, -mit einer kleinsten Abmessung von 95 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 000 mm, -mit einer Dicke von mehr als 1 mm, jedoch nicht mehr als 4 mm, -ungeschliffen -nicht gehobelt und -in Längsrichtung gesägt, gemessert oder rundgeschält“ und „Furnierblätter aus Ozigo zum Furnieren von Sperrholzplatten: -mit einer größten Abmessung von 900 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3 250 mm, -mit einer kleinsten Abmessung von 95 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 000 mm, -mit einer Dicke von mehr als 1 mm, jedoch nicht mehr als 4 mm, -ungeschliffen -nicht gehobelt und -längs in Längsrichtung gesägt, gemessert oder rundgeschält“ u. a.
Die Einreihung 44083995 ist im TARIC seit dem 01.01.2002 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.