Unterposition 441299anderes, mit beiden äußeren Lagen aus Nadelholz
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 441299 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 4412 („Sperrholz, furniertes Holz und ähnliches Lagenholz“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“). Als Unterposition bündelt 441299 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 6 % und 6 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 441299
441299 bezeichnet „anderes, mit beiden äußeren Lagen aus Nadelholz“, eine Einreihung innerhalb der Position 4412 („Sperrholz, furniertes Holz und ähnliches Lagenholz“) im Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“).
441299 umfasst 2 Untercodes, darunter „mindestens eine Spanplatte enthaltend“ und „anderes“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 6 % und 6 %.
Die Einreihung 441299 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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