Unterposition 441510Kisten, Kistchen, Verschläge, Trommeln und ähnliche Verpackungsmittel; Kabeltrommeln
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 441510 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 4415 („Kisten, Kistchen, Verschläge, Trommeln und ähnliche Verpackungsmittel, aus Holz; Kabeltrommeln aus Holz; Flachpaletten, Boxpaletten und andere Ladungsträger, aus Holz; Palettenaufsatzwände aus Holz“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“). Als Unterposition bündelt 441510 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 3 % und 4 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 441510
441510 bezeichnet „Kisten, Kistchen, Verschläge, Trommeln und ähnliche Verpackungsmittel; Kabeltrommeln“, eine Einreihung innerhalb der Position 4415 („Kisten, Kistchen, Verschläge, Trommeln und ähnliche Verpackungsmittel, aus Holz; Kabeltrommeln aus Holz; Flachpaletten, Boxpaletten und andere Ladungsträger, aus Holz; Palettenaufsatzwände aus Holz“) im Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“).
441510 umfasst 2 Untercodes, darunter „Kisten, Kistchen, Verschläge, Trommeln und ähnliche Verpackungsmittel“ und „Kabeltrommeln“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 3 % und 4 %.
Die Einreihung 441510 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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