Position 4418Bautischler- und Zimmermannsarbeiten, einschließlich Verbundplatten mit Hohlraum-Mittellagen, zusammengesetzte Fußbodenplatten, Schindeln ("shingles" und "shakes"), aus Holz

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 4418
Bautischler- und Zimmermannsarbeiten, einschließlich Verbundplatten mit Hohlraum-Mittellagen, zusammengesetzte Fußbodenplatten, Schindeln ("shingles" und "shakes"), aus Holz

Die Zolltarifnummer 4418 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 44 („Holz und Holzwaren; Holzkohle“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“). Als Position bündelt 4418 insgesamt 18 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 3 %.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
441811aus tropischem Holz
441819andere
441821aus tropischem Holz
441829andere
441830Pfosten und Balken, ausgenommen Erzeugnisse der Unterpositionen 4418 81 bis 4418 89
441840Verschalungen für Betonarbeiten
441850Schindeln ("shingles" und "shakes")
441873aus Bambus oder mit mindestens der Toplage (Nutzschicht) aus Bambus
441874andere für Mosaikfußböden
441875andere, mehrlagig
441879andere
441881Brettschichtholz (BSH)
441882Brettsperrholz (BSP oder KLH)
441883I-Balken
441889andere
441891aus Bambus
441892Verbundplatten mit Hohlraum-Mittellagen
441899andere

Ähnliche Positionen zu 4418

4418 steht in Kapitel 44 „Holz und Holzwaren; Holzkohle“. Auf derselben Ebene liegen 20 weitere Positionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

CodeBeschreibung
4401Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen; Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln; Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst
4402Holzkohle (einschließlich Kohle aus Schalen oder Nüssen), auch zusammengepresst
4403Rohholz, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet
4404Holz für Fassreifen; Holzpfähle, gespalten; Pfähle und Pflöcke aus Holz, gespitzt, nicht in der Längsrichtung gesägt; Holz, nur grob zugerichtet oder abgerundet, jedoch weder gedrechselt, gebogen noch anders bearbeitet, für Spazierstöcke, Regenschirme, Werkzeuggriffe, Werkzeugstiele und dergleichen; Holzspan, Holzstreifen, Holzbänder und dergleichen
4405Holzwolle; Holzmehl
4406Bahnschwellen aus Holz
4407Holz, in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von mehr als 6 mm
4408Furnierblätter (einschließlich der durch Messern von Lagenholz gewonnenen Blätter), Blätter für Sperrholz oder ähnliches Lagenholz und anderes Holz, in der Längsrichtung gesägt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen, an den Kanten oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von 6 mm oder weniger
4409Holz (einschließlich Stäbe und Friese für Parkett, nicht zusammengesetzt), entlang einer oder mehrerer Kanten, Enden oder Flächen profiliert (gekehlt, genutet, gefedert, gefalzt, abgeschrägt, gefriest, gerundet oder in ähnlicher Weise bearbeitet), auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden
4410Spanplatten, "oriented strand board"-Platten (OSB) und ähnliche Platten (z. B. "waferboard"-Platten) aus Holz oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz oder anderen organischen Bindemitteln hergestellt
4411Faserplatten aus Holz oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz oder anderen organischen Stoffen hergestellt
4412Sperrholz, furniertes Holz und ähnliches Lagenholz

Alle 20 Einträge in Kapitel 44 „Holz und Holzwaren; Holzkohle“ ansehen →

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission

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