KN-Code 44182190andere
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 44182190 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 4418 („Bautischler- und Zimmermannsarbeiten, einschließlich Verbundplatten mit Hohlraum-Mittellagen, zusammengesetzte Fußbodenplatten, Schindeln ("shingles" und "shakes"), aus Holz“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 44182190 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 44182190
44182190 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 4418 („Bautischler- und Zimmermannsarbeiten, einschließlich Verbundplatten mit Hohlraum-Mittellagen, zusammengesetzte Fußbodenplatten, Schindeln ("shingles" und "shakes"), aus Holz“) im Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1832/21.
Für 44182190 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
44182190 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 441821 („aus tropischem Holz“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 44182190 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 44182190 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.