Unterposition 441873aus Bambus oder mit mindestens der Toplage (Nutzschicht) aus Bambus
Gültig seit 01.01.2017
Die Zolltarifnummer 441873 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 4418 („Bautischler- und Zimmermannsarbeiten, einschließlich Verbundplatten mit Hohlraum-Mittellagen, zusammengesetzte Fußbodenplatten, Schindeln ("shingles" und "shakes"), aus Holz“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“). Als Unterposition bündelt 441873 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 3 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 441873
441873 bezeichnet „aus Bambus oder mit mindestens der Toplage (Nutzschicht) aus Bambus“, eine Einreihung innerhalb der Position 4418 („Bautischler- und Zimmermannsarbeiten, einschließlich Verbundplatten mit Hohlraum-Mittellagen, zusammengesetzte Fußbodenplatten, Schindeln ("shingles" und "shakes"), aus Holz“) im Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“).
441873 umfasst 2 Untercodes, darunter „für Mosaikfußböden“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 3 %.
Die Einreihung 441873 ist im TARIC seit dem 01.01.2017 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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