Unterposition 441899andere
Gültig seit 01.01.2017
Die Zolltarifnummer 441899 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 4418 („Bautischler- und Zimmermannsarbeiten, einschließlich Verbundplatten mit Hohlraum-Mittellagen, zusammengesetzte Fußbodenplatten, Schindeln ("shingles" und "shakes"), aus Holz“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Import control of timber and timber products subject to the FLEGT licensing scheme-Ghana
Herkunft: Ghana
Die Bescheinigung Y057 ist in folgenden Fällen für die Einfuhr von Holzprodukten mit Ursprung in der Republik Ghana vorzulegen: • Waren mit ex-Code, die nicht im Anhang der Verordnung (EU) 2025/530 aufgeführt sind • Waren mit Ursprung in der Republik Ghana, die jedoch aus einem anderen Drittland versandt wurden (ausgenommen Waren, die aus Ländern mit einem stabilen FLEGT-Genehmigungssystem versandt werden) • Waren zu nichtkommerziellen Zwecken
Mit der Erteilung von FLEGT-Genehmigungen bescheinigt die Genehmigungsstelle, dass die betreffenden Holzprodukte legal erzeugt wurden. Die FLEGT-Genehmigung wird in englischer Sprache abgefasst und ausgefüllt.
Steht das Erzeugnis auf der Liste im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 und nicht auf der Liste im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97, zuletzt geänderte Fassung, muss eine FLEGT-Einfuhrgenehmigung vorgelegt werden. Holz und Holzprodukte, die aus einem Land, das kein Partner eines freiwilligen FLEGT-Partnerschaftsabkommens (FPA) ist, in die EU versandt werden, gelten nicht als FLEGT-Waren und sind demzufolge von der Vorlage einer FLEGT-Genehmigung ausgenommen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 441899 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 441899
441899 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 4418 („Bautischler- und Zimmermannsarbeiten, einschließlich Verbundplatten mit Hohlraum-Mittellagen, zusammengesetzte Fußbodenplatten, Schindeln ("shingles" und "shakes"), aus Holz“) im Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1821/16 und Decision 0151/10.
Für 441899 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Für 441899 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
441899 ist einer von 10 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 4418 („Bautischler- und Zimmermannsarbeiten, einschließlich Verbundplatten mit Hohlraum-Mittellagen, zusammengesetzte Fußbodenplatten, Schindeln ("shingles" und "shakes"), aus Holz“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 441899 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 441899 ist im TARIC seit dem 01.01.2017 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.