Unterposition 441911Brotbretter, Schneidebretter und ähnliche Bretter

Gültig seit 01.01.2017

Einordnung im Zolltarif
Unterposition 441911
Brotbretter, Schneidebretter und ähnliche Bretter

Die Zolltarifnummer 441911 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 4419 („Holzwaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

0%

Ergänzende Maßeinheit

–

Ähnliche Unterpositionen zu 441911

441911 steht in Position 4419 „Holzwaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche“. Auf derselben Ebene liegen 4 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

CodeBeschreibung
441912Essstäbchen
441919andere
441920aus tropischem Holz
441990andere

Häufige Fragen zu 441911

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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