Unterposition 441912Essstäbchen
Gültig seit 01.01.2017
Die Zolltarifnummer 441912 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 4419 („Holzwaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 441912 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 441912
441912 bezeichnet „Essstäbchen“, eine Einreihung innerhalb der Position 4419 („Holzwaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche“) im Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1821/16.
Für 441912 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
441912 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 4419 („Holzwaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 441912 erfasst speziell „Essstäbchen“.
Die Einreihung 441912 ist im TARIC seit dem 01.01.2017 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.