Unterposition 442110Kleiderbügel
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 442110 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 4421 („Andere Waren aus Holz“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 442110 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 442110
442110 bezeichnet „Kleiderbügel“, eine Einreihung innerhalb der Position 4421 („Andere Waren aus Holz“) im Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2261/98.
Für 442110 ist die ergänzende Maßeinheit „Stück“ anzugeben.
442110 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 4421 („Andere Waren aus Holz“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 442110 erfasst speziell „Kleiderbügel“.
Die Einreihung 442110 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.