Unterposition 442191aus Bambus
Gültig seit 01.01.2017
Die Zolltarifnummer 442191 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 4421 („Andere Waren aus Holz“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Goods for torture and repression, export prohibition | Alle Drittländer |
Häufige Fragen zu 442191
442191 bezeichnet „aus Bambus“, eine Einreihung innerhalb der Position 4421 („Andere Waren aus Holz“) im Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Import prohibition on goods for torture and repression“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1821/16 und Regulation 0125/19.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Ceuta und Melilla.
Für 442191 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
442191 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 4421 („Andere Waren aus Holz“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 442191 erfasst speziell „aus Bambus“.
Die Einreihung 442191 ist im TARIC seit dem 01.01.2017 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.