Unterposition 450390andere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 450390 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 4503 („Waren aus Naturkork“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 450390 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control | Russische Föderation |
Häufige Fragen zu 450390
450390 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 4503 („Waren aus Naturkork“) im Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“).
Für 450390 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
Die Einreihung 450390 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.