Position 4504Presskork (auch mit Bindemittel) und Waren aus Presskork
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 4504 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 45 („Kork und Korkwaren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“). Als Position bündelt 4504 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 4,7 % und 4,7 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 4504
4504 bezeichnet „Presskork (auch mit Bindemittel) und Waren aus Presskork“ im Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“).
4504 umfasst 2 Untercodes, darunter „Würfel, Quader, Platten, Blätter und Streifen; Fliesen in beliebiger Form; massive Zylinder, einschließlich Scheiben“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 4,7 % und 4,7 %.
Die Einreihung 4504 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.