Unterposition 470620Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe

Gültig seit 01.01.1996

Die Zolltarifnummer 470620 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 4706 („Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe oder aus anderen cellulosehaltigen Faserstoffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“).

Einfuhr (Import)

Für den Code 470620 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.

Ähnliche Unterpositionen zu 470620

470620 steht in Position 4706 „Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe oder aus anderen cellulosehaltigen Faserstoffen“. Auf derselben Ebene liegen 5 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

CodeBeschreibung
470610aus Baumwoll-Linters
470630andere, aus Bambus
470691mechanisch aufbereitet
470692chemisch aufbereitet
470693gewonnen aus einer Kombination mechanischer und chemischer Aufbereitung

Häufige Fragen zu 470620

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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