Unterposition 480256mit einem Quadratmetergewicht von 40|g bis 150|g, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435|mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297|mm messen
Gültig seit 01.01.2002
Die Zolltarifnummer 480256 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 4802 („Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nicht perforiert, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803; Büttenpapier und Büttenpappe (handgeschöpft)“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“). Als Unterposition bündelt 480256 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 480256
480256 bezeichnet „mit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen“, eine Einreihung innerhalb der Position 4802 („Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nicht perforiert, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803; Büttenpapier und Büttenpappe (handgeschöpft)“) im Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“).
480256 umfasst 2 Untercodes, darunter „auf einer Seite 297 mm und auf der anderen Seite 210 mm messend (A4-Format)“ und „andere“.
Die Einreihung 480256 ist im TARIC seit dem 01.01.2002 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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